Materialverleih DAV Sektion KL

 

Der Verleih von Bergsportausrüstung für Ausbildungskurse, angemeldete Gemeinschaftstouren und an Mitglieder für private Touren ist ein gern genutzter Service unserer Sektion. 
 
Ausbildung / Gemeinschaftstouren:  

  • für Ausbildungskurse und Gemeinschaftstouren wird das benötigte Material kostenfrei bereitgestellt 

Privattouren an alle Mitglieder der Sektion, auch mit C-Mitgliedschaft:  

  • für Privattouren kann das Material gem. Liste mit Kaution und Leihgebühr geliehen werden 

Sonstige Vereinsveranstaltungen (z.B. Special Olympics) gemäß Anforderungen 

  • Was kann ausgeliehen werden?  --> Siehe Excelliste weiter unten

  • Was kostet die Ausleihe?  --> siehe Excelliste weiter unten 

  • Wer kann leihen? --> Mitglieder der Sektion Kaiserslautern und Mitglieder mit einer C Mitgliedschaft

  • Wie und wann kann ich die Ausrüstung abholen / zurückbringen?
    • Die Materialausgabe erfolgen wochenweise ab dem Dienstag der jeweils bestellten Woche während der regulären Öffnungszeiten.
    • Bei Einschränkungen in der Ferienzeit oder Urlaub etc., ist in Ausnahmefällen die Ausleihe auch über den Materialreferenten oder Ausbildungsreferenten möglich 
    • Bitte den Mitgliedsausweis bereithalten 
    • Die Rückgabe erfolgt durch den Ausleiher zu den regulären Öffnungszeiten der Kletterhalle

  • Wichtig: 
    • Die gewünschten Leihmaterialien sollten mindestens zwei Wochen vor dem Ausleihe-Termin reserviert werden  
    • Bei einer Gemeinschaftstour erfolgt die Ausleihe für das benötigte Material durch den Tourenleiter  
    • Priorität bei der Ausleihe: Ausbildung vor Gemeinschaftstour / sonstige Vereinsveranstaltung vor Privatausleihe 
    • Eine wichtige Voraussetzung für eine sachgerechte Materialleihe ist die eigenverantwortliche und fachgerechte Benutzung des ausgeliehenen Materials 
    • Die Sichtprüfung des Materials bei der Ausleihe sowie ggf. die Meldung einer Beschädigung bei der Rückgabe sind selbstverständlich 
    • Wir weisen daraufhin, dass die Gebühr keine Benutzungs-, sondern eine Mietgebühr ist, die auch im Nachhinein (bei Nichtabholung) erhoben werden kann.
    • Bei Beschädigung durch unsachgemässen Gebrauch oder Verlust der ausgeliehenen Gegenstände haftet der Nutzer. In diesem Falle wird mir der Wiederbeschaffungswert des Leihgegenstandes in Rechnung gestellt .
    • Der Leihvertrag gilt erst dann als aufgelöst, wenn seitens der Sektion Mängelfreiheit am entliehenen Gegenstand festgestellt wurde.
    • Bei Unfall oder Nichtfunktion der Gegenstände verzichte ich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Sektion Kaiserslautern, soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist und es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt.
       

Unten stehend findest du eine Excel-Liste zum Materialausleih " Formular Materialverleih". Nutze bitte primär die Excel-Datei. Die PDF-Datei dient wirklich nur als Backup und nur, wenn absolut nichts anderes funktioniert.


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