Vorstand
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie führen die Sektion, beraten und entscheiden über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, und vertreten die Sektion nach außen.
Beirat
Der Beirat besteht aus den Leitern der Abteilungen und Referaten, die ebenfalls von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Dazu werden die Mitglieder des Beirates zu jeder Vorstandssitzung eingeladen, um die die Angelegenheiten der Sektion mitzuberaten, sie haben aber kein Stimmrecht.
Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus 5 Mitgliedern, von denen eines dem Vorstand der Sektion, ein weiteres der Sektionsjugend angehört. Die Übrigen dürfen kein Amt in der Sektion bekleiden und müssen mindestens 3 Jahre der Sektion angehören. Sie werden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Der Ehrenrat ist berufen, um Vereinsstreitigkeiten aller Art zu schlichten und Ehrenverfahren und Ausschlussverfahren durchzuführen.
Rechnungsprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von 3 Jahren zwei Rechnungsprüfer /innen. Wiederwahl ist zulässig. Die Rechnungsprüfer/innen haben den vom Vorstand aufgestellten Rechenschaftsbericht samt Unterlagen dazu sowie die Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Weisung der Mitgliederversammlung zu prüfen. Über die Prüfungstätigkeit ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen.