Minderjährige im Kletterzentrum Barbarossahalle
Haftungs- und Formalfragen
Wenn du mit Kindern in unsere Halle kommst gibt es mitunter noch Formalitäten zu klären bevor ihr mit dem Klettern starten könnt.
Die Übersicht dazu findest du hier.
- Minderjährige klettern unter Aufsicht eines oder beider Elternteile
- Hier liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern und es sind keine weiteren Formalitäten nötig (Fall 1)
- Hier liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern und es sind keine weiteren Formalitäten nötig (Fall 1)
- Minderjährige klettern unter Aufsicht einer volljährigen bekannten Person
- Einverständniserklärung der minderjährigen Person sowie eine Vollmacht für die begleitende Person sind erforderlich
(Formular: "Vollmacht und Einverständniserklärung für Minderjährige ohne ausreichende Sicherungskenntnisse"). (Fall 2)
- Einverständniserklärung der minderjährigen Person sowie eine Vollmacht für die begleitende Person sind erforderlich
- Minderjährige unter 14 Jahren möchten klettern
- Dies ist bei uns aus Haftungsgründen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson möglich ( siehe oben 1. und 2. Punkt)
- Dies ist bei uns aus Haftungsgründen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson möglich ( siehe oben 1. und 2. Punkt)
- Minderjährige ab 14 Jahren möchten klettern und sichern eigenständig
- Voraussetzung ist, dass die nötige Sicherungskompetenzen vorhanden sind!
Hierfür benötigen wir eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungberechtigten (Formular: "Einverständniserklärung für Kinder über 14 Jahren (zum selbstständigen klettern)").
- Voraussetzung ist, dass die nötige Sicherungskompetenzen vorhanden sind!
- Minderjähriger bei Veranstaltungen, Aufsichtspflicht und Teilnahme
- Bei Veranstaltungen wie Schnupperklettern oder Kindergeburtstagen teilen sich die Trainer:innen und die Eltern bzw. eine von ihnen beauftragte volljährige Person die Aufsichtspflicht.
Die Aufsicht über Minderjährige unter 14 Jahren sowie über ältere Minderjährige ohne ausreichende Kenntnisse der erforderlichen Sicherungstechniken erfolgt durch die Eltern oder eine von ihnen beauftragte Person gemeinsam mit den Trainer:innen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass für alle minderjährigen Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt.
(Formular "Einverständniserklärung für Veranstaltungen wie Kindergeburtstag oder Schnupperklettern")
- Bei Veranstaltungen wie Schnupperklettern oder Kindergeburtstagen teilen sich die Trainer:innen und die Eltern bzw. eine von ihnen beauftragte volljährige Person die Aufsichtspflicht.
Externe Gruppen-/Schulveranstaltungen
Bei Gruppen-/Schulveranstaltungen oder Kursen sowie sonstigenen exterenen Veranstaltungen in unserer Kletterhalle gelten andere Regelungen bezgl. der Einverständniserklärung. Diese können in der Geschäftsstelle erfragt werden.
- Für externe Gruppen- /Schulveranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen in unserer Halle gilt, dass diese zuvor schriftlich per Mail angemeldet und bestätigt sein müssen.
Für alle Minderjährigen innerhalb dieser Veranstaltungen liegt die Aufsichtspflicht bei der verantwortlichen Betreuungsperson der Veranstaltung. Auf der entsprechenden Veranstaltungsliste müssen alle Teilnehmenden namentlich benannt werden und die Betreuungsperson bestätigt mit ihrer Unterschrift die Verantwortlichkeit für alle Teilnehmenden. Auch die Kontrolle der Einverständniserklärungen der Eltern obliegt der verantwortlichen Person.
(Formular "Dauerbestätigung für DAV fremde Gruppen ")
Die genannten Formulare findest du unter Downloads oder direkt im Kletterzentrum an der Theke.
Die Formulare müssen handschriftliche Unterschriften aller Zuständigen enthalten und können per Mail eingereicht werden (Kontakt siehe unten).